Transparenz-Notice für politische Werbung (gemäß EU-Verordnung (EU) 2024/900) 


Transparenz-Notice für politische Werbung (gemäß EU-Verordnung (EU) 2024/900)
zur Kommunalwahl in Bayern am 08.03.2026 (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)

​​Sponsor:
Benediktbeurer Bürgervereinigung
Vorstand: Marcus Hofmann
Dietrich-Bonhoeffer-Weg 11
83671 Benediktbeuern
Es handelt sich um eine organisierte unabhängige Wählervereinigung

und 

Anton Ortlieb sen., Rabenkopfweg 5, 83671 Benediktbeuern

Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung digitaler und analoger Wahlkampfmittel (Social-Media, Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunal in der Gemeinde Benediktbeuern und im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. 

Zeitraum der Veröffentlichung:
Voraussichtlich ab Oktober 2025 bis März 2026

Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der Benediktbeurer Bürgervereinigung finanziert, die sich gemäß Satzung aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden, auf Grundlage des Gesetz über die politischen Parteien und unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Veröffentlichungspflichten, zusammensetzen. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.

Budget:
Als Budget haben wir insgesamt max. eine Summe von 4.000 EUR veranschlagt.

Anbieter und Herausgeber:

Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne):

Marketing & Markenentwicklung Monika Uhl, Bahnhofstr. 21, 82377 Penzberg
Andreas Huber Fotografie, Oberlandstr. 26, 82335 Berg

Herausgeber von Plakatflächen:
./.
Herausgeber der Anzeige-Medien:​
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Druckdienstleister:​
noch offen

Verarbeitung personenbezogener Daten:

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

Archivierung:
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.

Benediktbeuern, 21.01.2026

Link zur EU-Verordnung: 
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/900/oj